Viele Internetnutzer kennen es bereits: Ein unbedarfter Klick auf einen Download-Button, der einem die Worte “kostenlos” und “Free Offer” förmlich entgegenschreit, vielleicht noch schnell ein Häckchen gesetzt zur Bestätigung von AGBs, die sich in unverständlichem Amtsdeutsch und Minischrift am unteren Bildschirmrand verstecken und nach wenigen Wochen flattert die dicke Rechnung ins Haus für ein Programm oder Spiel, dass einem doch vermeintlich kostenlos angeboten wurde.
So oder ähnlich ist es bereits tausendfach passiert und kann es immer noch passieren, denn Abo- und Downloadfallen haben weiterhin Hochkonjunktur. Dabei ist es eigentlich einfach ihnen aus dem Weg zu gehen, wenn man denn die richtigen Zeichen erkennen kann.
Die wichtigste Masche der Betrüger ist der sogenannte “Free Download Offer”. Dabei wird jemandem etwas, dass vielleicht normalerweise etwas kostet als kostenlos angeboten. Meist sprechen die Websites dabei selber von “unkomplizierter Anmeldung” und “schnellen Downloads”. Das Aussehen solcher Webseiten kann stark variieren, jedoch haben sie alle eine große Gemeinsamkeit: Den Anmeldebildschirm. Bevor man nicht seine persönlichen Daten in die Felder eingetragen hat, bekommt man auch seinen Download nicht. Denn nur so kommen die Betrüger an die Daten ihrer “Kunden”. Und dies ist auch der erste Anhaltspunkt eine solche Seite zu erkennen. Denn warum sollte man für ein sowieso kostenloses Produkt seine persönlichen Daten, vielleicht sogar Kreditkarten- oder Kontonummer angeben? Außerdem werden Sie fast nie den Hinweis auf irgendwelche Preise entdecken. Weder bei der Registrierung noch beim Download. Denn dieser versteckt sich entweder in den AGBs oder in ellenlangen Fließtexten mit kleiner Schriftgröße, die sich die meisten Menschen sowieso nicht durchlesen.
Sollte man dann doch in die Falle getappt sein, hilft meist schon ein formloser Widerspruch um die Betrüger in die Schranken zu weisen. Dabei sollte man darauf Achten klar zum Ausdruck zu bringen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. In den allermeisten Fällen hat sich die Sache damit bereits erledigt, denn die Betreiber wissen um ihre Rechtslage und lassen es nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen, bei dem sie wohlmöglich noch selber zahlen müssten. Sollte es dennoch zum gerichtlichen Mahnbescheid kommen, ist es wichtig, dass Sie diesem innerhalb der Frist widersprechen denn sonst gilt dieser als rechtskräftig und die Forderung könnte gepfändet werden. Erst wenn die Betreiber nach Widerspruch des gerichtlichen Mahnbescheids auch weiterhin auf ihr Recht pochen, kommt es zum Prozess. Dies ist jedoch erst zwei Mal vorgekommen und in beiden Fällen wurde die Klage der Betreiber abgewiesen.


